ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alim Inkasso Solutions GmbH

1. Die Alim Inkasso Solutions GmbH verpflichtet sich, die beauftragten Forderungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu bearbeiten, um im Interesse des Auftraggebers eine zügige Einbringung der Forderung zu erreichen. Der Auftraggeber haftet hierbei für die Richtigkeit der von ihm beauftragten Forderung. Die Alim Inkasso Solutions GmbH entscheidet dabei nach eigenem Ermessen und unter Beachtung gesetzlicher Fristen, welche Inkassomaßnahmen zur Durchsetzung der Forderung geeignet sind. Die Alim Inkasso Solutions GmbH ist ermächtigt, nach eigenem Ermessen Zahlungsvereinbarungen und Vergleiche mit dem Schuldner abzuschließen. Die Alim Inkasso Solutions GmbH übernimmt keine Haftung für eintretende Verjährung und nimmt keine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren vor.

2. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. So hat dieser auf Aufforderungen der Alim Inkasso GmbH angeforderte Informationen, Rückmeldungen oder Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen oder den Inkassoauftrag auszuweiten und weitere Mahnstufen nach eigenhändiger Begrenzung des Auftrags freizuschalten bzw. den Auftrag seinerseits zu stornieren, wenn eine Fortführung nicht gewünscht ist.

3. Aufträge, welche vom Auftraggeber über digitale Kommunikationswege übermittelt werden, erteilen die dem Auftraggeber im persönlichen Login im Auftragsportal zur Einsicht gebotenen Inkassovollmacht durch absenden bzw. erteilen des Auftrags mittels elektronischer Signatur nach § 127 Abs. 3 BGB. Sofern die Erbringung einer Originalvollmacht im laufenden Verfahren notwendig wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese zuvor geleistete elektronische Signatur auf einer ihm zu diesem Zwecke vorgelegten Inkassovollmacht mit einer Originalunterschrift zu ersetzen.

4. Die Alim Inkasso Solutions GmbH ist zur Bearbeitung der Inkassoaufträge berechtigt, personenbezogene Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO im Rahmen berechtigter Interessen zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Die Löschung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO sowie einschlägiger Gesetze und sonstiger Verordnungen.

5. Der Auftraggeber erteilt sein Einverständnis, dass die Alim Inkasso Solutions GmbH einen Rechtsanwalt im Zuge des außergerichtlichen Mahnverfahrens mit der Erstellung und Versendung einer Anwaltsmahnung beauftragt (Untervollmacht). Kostenschuldner für die hierdurch entstehende Anwaltsvergütung ist der Auftraggeber. Die Alim Inkasso Solutions GmbH ist namens und im Auftrag des Auftraggebers berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines gerichtlichen Klageverfahrens zu beauftragen. Auch hier ist der Kostenschuldner für etwaige Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten der Auftraggeber.

6. Eingehende Gelder werden unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet, an eine empfangsberechtigte Person überwiesen oder auf einem gesonderten Konto verwahrt. Sofern über das betreffende Mandatsverhältnis hinaus anderweitige Inkassogebühren unausgeglichen sind, der Auftraggeber hierüber bereits eine ordnungsgemäße Abrechnung erhalten hat, sich jedoch in Zahlungsverzug gemäß § 286 zum Ausgleich dieser Forderungen befindet, steht es der Alim Inkasso Solutions GmbH zu, Fremdgelder mit diesen offenen Forderungen zu verrechnen.

7. Der Inkassoauftrag ist im rechtlichen Sinne ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter. Hierfür ist die Alim Inkasso Solutions GmbH berechtigt, eine Vergütung analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) zu verlangen. Diese außergerichtlichen Beitreibungs- und Einbringungskosten werden dem Schuldner namens und im Auftrag des Auftraggebers als Schadenersatz gemäß §§ 249 ff. BGB auferlegt, sofern diesen ein Verschulden trifft oder er sich in Zahlungsverzug gemäß § 286 BGB befindet. Es steht im Ermessen der Alim Inkasso Solutions GmbH, zu welchem Zeitpunkt sie dem Auftraggeber erbrachte Inkassoleistungen und Auslagen nach deren Erbringung in Rechnung stellt. Die Alim Inkasso Solutions GmbH erhält auch die beigetriebenen Verzugszinsen bzgl. der Inkassokosten und Auslagen. Rechnungen der Alim Inkasso Solutions GmbH sind gem. § 614 BGB nach entsprechender Leistungserbringung sofort fällig, sofern der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel zu entnehmen ist.

8. Bei Durchführung eines gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahrens hat der Auftraggeber auch im Falle der Uneinbringlichkeit der Forderung, des Prozessverlustes, eines Vergleichs, eines Auftragsstornos oder von Direktzahlungen alle Inkassokosten sowie Prozesskosten und sonstige Auslagen zu tragen.

9. Bei Inkassoaufträgen über bereits gerichtlich betriebene, uneinbringliche, verjährte oder ausgebuchte Forderungen wird dem Auftraggeber eine Erfolgsprovision in der Höhe von 20 % von allen, zu dessen Gunsten eingehenden Geldern (auch von Direktzahlungen) berechnet.

10. Der Auftraggeber hat der Alim Inkasso Solutions GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen, falls er mit dem Schuldner direkte Vereinbarungen getroffen hat oder der Schuldner Direktzahlungen an den Auftraggeber geleistet hat. Bei verspäteter Meldung haftet der Auftraggeber für die nicht von dem Schuldner zu vertretenden Inkassokosten. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, Direktzahlungen auf Verlangen der Alim Inkasso Solutions GmbH an diese weiterzuleiten, damit von dort die korrekte Abrechnung im Rahmen einer Forderungsaufstellung gem. § 367 BGB und Auskehrung der Gelder an Empfangsberechtigte erfolgen kann.

11. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebern wird dem Schuldner die Umsatzsteuer aus den Inkassokosten nicht berechnet, sondern dem Auftraggeber nach Zahlung durch den Schuldner, Drittschuldner oder Dritte in Rechnung gestellt.

12. Die Alim Inkasso Solutions GmbH behält sich vor, von geleisteten Zahlungen gemäß § 367 Abs. 1 BGB zunächst die aufgelaufenen Kosten abzudecken.

13. Rechnungen der Alim Inkasso Solutions GmbH an den Auftraggeber sowie Abrechnungen und Überweisungen zu Gunsten des Auftraggebers gelten als Erfüllung der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Alim Inkasso Solutions GmbH gemäß § 666 BGB. Der Auftraggeber verzichtet darüber hinaus auf die Vorlage von Zahlungsbelegen. Seitens der Alim Inkasso Solutions GmbH ist eine weitergehende Auskunfts- und Rechenschaftspflicht und Rechnungslegungspflicht bezüglich der Inkassokosten ausgeschlossen.

14. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Auftragsstorno, eigenhändigen Vergleichen mit dem Schuldner oder bei Weitergabe der Forderung an Dritte (z. Bsp. Rechtsanwälte oder andere Inkassodienstleister) ohne schriftliches Einverständnis der Alim Inkasso Solutions GmbH, sowie bei Übergabe von unberechtigten oder unrichtigen Forderungen, die aufgelaufenen Inkasso- und Prozesskosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren u.a.) der Alim Inkasso Solutions GmbH zu ersetzen.

15. Die Alim Inkasso Solutions GmbH ist berechtigt, Aufträge gebührenpflichtig zu stornieren, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und der Alim Inkasso Solutions GmbH nicht rechtzeitig angeforderte Informationen, Rückmeldungen oder Stellungnahmen zur Verfügung stellt oder den Inkassoauftrag ausweitet und weitere Mahnstufen nach eigenhändiger Begrenzung des Auftrags beauftragt. Die gebührenpflichtige Stornierung hat zur Folge, dass die zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Inkassogebühren, verauslagten Kosten sowie dem Schuldner angefallene Zinsen aus den beiden zuvor genannten Forderungsbeständen, abgerechnet werden und vom Auftraggeber auszugleichen sind. Eine Stornierung dieser Art ist nicht rückgängig zu machen, schließt jedoch eine neue Beauftragung nicht aus, wobei der Schuldner sich etwaige Mehrkosten der Neubeauftragung nicht anzurechnen lassen hat.

16. Bei der Bearbeitung der Inkassoaufträge haftet die Alim Inkasso Solutions GmbH nur für Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für schuldhafte Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Alim Inkasso Solutions GmbH.

17. Sondervereinbarungen und Abweichungen von den vorgenannten Bedingungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand wird das Landgericht Frankfurt am Main vereinbart.

18. Für das Auftragsverhältnis zwischen der Alim Inkasso Solutions GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

19. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden hiervon die übrigen Bestimmungen der vorgenannten Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der Parteienabsichten am nächsten kommt.

(Stand 10/2023)